10. Dezember 2023 |
Veröffentlicht von Kulturkreis-Team
Sie suchen ein passendes Geschenk für kulturell interessierte Personen?
Dann sind Sie bei uns genau an der richtigen Stelle.
Sie können Gutscheine im Wert von 10,00 €, 15,00 €, 20,00 €, 25,00 € und 50 €
kaufen und diese auch beliebig kombinieren.
Wo kann man den Gutscheine kaufen?
Die Gutscheine können Sie sowohl online unter
www.ticket-regional.de/meckenbeuren erwerben als auch vor Ort beim
Touristikbüro im Bahnhof in Meckenbeuren.
Wenn Sie den Gutschein vor Ort in Meckenbeuren kaufen, erhalten Sie diesen ohne zusätzliche Kosten als ansprechende Gutscheinkarte im passenden Umschlag, sodass Sie den Gutschein ohne weiteren Verpackungsaufwand weiter verschenken können.
Wie kann man den Gutschein einlösen?
Die Gutscheine gelten für alle Veranstaltungen der Bürgerservice Meckenbeuren GmbH in Zusammenarbeit mit dem Kulturkreis Meckenbeuren e.V.
Der Gutschein kann überall eingelöst werden, wo es auch Tickets zu kaufen gibt.
8. Dezember 2021 |
Veröffentlicht von Kulturkreis-Team
Sie sind noch auf der Suche nach einem passenden Geschenk zu Weihnachten? Die neu gestalteten Gutscheine können sowohl beim Touristikbüro im Bahnhof als auch online unter www.ticket-regional.de/meckenbeuren.de erworben werden.
Wenn der Gutschein vor Ort beim Touristikbüro gekauft wird, erhält man diesen ohne zusätzliche Kosten als ansprechende Gutscheinkarte im passenden Umschlag, sodass sich der Gutschein ideal ohne weiteren Verpackungsaufwand verschenken lässt.
Die Gutscheine gelten für alle Veranstaltungen der Bürgerservice Meckenbeuren GmbH (BMG) in Zusammenarbeit mit dem Kulturkreis Meckenbeuren e.V. Eingelöst werden kann der Gutschein sowohl bei einer Buchung im Touristikbüro im Bahnhof als auch online unter www.ticket-regional.de/meckenbeuren oder per Telefon-Hotline (0651 9790777).
Gut zu wissen: Bereits ausgestellte „alte“ Gutscheine können nach wie vor beim Kartenkauf im Touristikbüro im Bahnhof eingelöst werden (nicht online). In diesem Zusammenhang ist die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren nach Ausstellung des Gutscheins zu beachten.